Prüfleistungen PrüfVO
Als kompetenter Partner für die Prüfung technischer Anlagen bieten wir Prüfungen gemäß PrüfVO durch den staatlich anerkannten Sachverständigen an.
Unsere Leistungen im Überblick:
Folgende technische Anlagen sind durch Prüfsachverständige gemäß PrüfVO - NRW § 3 zu prüfen:
- CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen,
- ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen,
- Lüftungstechnische Anlagen,
- maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen,
- Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen,
- maschinelle Rauchabzugsanlagen,
- Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- elektrische Anlagen,
- in Krankenhäusern nur elektrische Anlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen,
- in Garagen nur elektrische Anlagen in geschlossenen Großgaragen und
- in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen,
- natürliche Rauchabzugsanlagen und
- ortsfeste, nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen.
Die wiederkehrenden Prüfungen sind seit der letzten Prüfung in Zeiträumen von nicht mehr als
- drei Jahren für Anlagen Nummer 1 bis 8 (s. o.) und
- sechs Jahren für Anlagen Nummer 9 bis 11 (s. o.)
zu veranlassen.