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BGV A3 - Prüfung

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bieten wir Unternehmen auch die gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 vorgeschriebenen Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an.

  • BGV A3 - Geräteprüfung
  • BGV A3 - Ortsfeste-Anlagen

Unsere Leistungen im Überblick:

Prüfungen gemäß BGV A3

  • Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte gemäß BGV A3 z.B. Handgeführte Elektrowerkzeuge, PCs, Monitore, Tischleuchten usw.
  • Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 z.B. Elektrische Installationen einschließlich Haupt- und Unterverteilungen usw.
  • Sonstige Prüfungen gemäß BGV A3 z.B. besondere Betriebsmittel, elektrische Ausstattung von Maschinen usw.

Warum ist die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel heute eine wichtige Aufgabe für Sie als verantwortliche Führungskraft bzw. als Unternehmer?

Als Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel trägt ein Unternehmen eine große Verantwortung für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Auftretende Fehler in elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden im betrieblichen Alltag häufig nicht bemerkt, können aber eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr bedeuten! Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichten die Unternehmen in ihrer Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3 daher, Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Diese Forderung hat Gesetzescharakter und macht den Unternehmer haftbar für die Folgen eines Unfalls.

Die Prüfungen dienen in erster Linie der Feststellung, ob der Schutz von Personen und Sachen sichergestellt ist. Sie sollen Mängel aufdecken, die beim Errichten oder im Betrieb entstanden sind.

Doch die Prüfung dient nicht nur dem Personen- und Sachschutz. Die rechtzeitige Feststellung und Behebung von Mängeln erhöht die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Ihr Vorteil: Defekte Geräte und Anlagen können kurzschlussbedingte Stromausfälle verursachen. Stromausfälle bedeuten Stillstandzeiten, Ausfall der Kommunikation und somit den Verlust des Kundenkontaktes. Nicht zuletzt können Stromausfälle zu Datenverlusten in EDV-Anlagen führen. Für das Unternehmen bedeutet das nicht vorhersehbare Kosten und Probleme, die durch die regelmäßige Überprüfung der Anlagen und Geräte vermieden werden können.

Wann muss die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß UVV BGV A3 spätestens wiederholt werden?


Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Quelle: UVV BGV A3 Tabelle 1A
Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in nichtstationären Anlagen 1 Monat Auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person EUP bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in nicht stationären Anlagen


6 Monate
arbeitstäglich
Auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung Benutzer

Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BGV A3
Quelle: UVV BGV A3 Tabelle 1B
Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und
Geräteanschlussleitungen mit
Steckvorrichtung

Anschlussleitungen mit Stecker

Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*.

Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:

Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr

In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre
Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesen Person EUP
* Konkretisierung siehe BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen (BGI 608)"